Die Gefahr von Abmahnungen besteht potenziell für jeden, der eine öffentliche Webseite betreibt. Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung ist das Risiko jedoch ungleich größer geworden. Nun kann es sein, dass ältere Webseiten, welche datenschutzkonform erstellt wurden, plötzlich nicht mehr den geltenden Gesetzen entsprechen. Fast jede Webseite ist von der Gesetzesänderung betroffen. Insbesondere ältere, in Vergessenheit geratene Webseiten und Projekte bergen eine große Gefahr für die jeweiligen Betreiber.
Viele Webseitenbetreiber verfolgen den Betrieb von alten Webseiten nicht mehr aktiv oder nur sehr sporadisch. Dies kann tatsächlich zum Verhängnis werden, wenn die jeweilige Seite gegen geltende Gesetze verstößt. Im Zuge der DSGVO und den damit einhergehenden Gesetzesänderungen, sollten Webseitenbetreiber noch einmal ihre Projektkiste durchstöbern und verwaiste Onlineprojekte aufspüren. Wer diese einfach so herumliegen lässt, muss mit Abmahnungen und anderen rechtlichen Risiken rechnen. Es ist jedem Webseitenbetreiber zu empfehlen, sich die DSGVO einmal in Gänze durchzulesen.
Quasi jede Seite „sammelt“ Daten
Nahezu alle Webseiten sind von dieser Gesetzesänderung betroffen. Ausgenommen sind ausschließlich solche Internetseiten, die rein privaten oder familiären Zwecken dienen. Das bedeutet auch kleine Nischenseiten können aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO abgemahnt werden. Der Haken an der Sache: selbst wenn man als Betreiber einer Webseite keine Nutzerdaten aktiv abfragt, werden personenbezogene Daten gesammelt. Zunächst einmal die IP-Adresse des Seitenbesuchers, welche zu den personenbezogenen Daten gezählt wird. Weiterhin sammeln auch Social-Media-Plugins, etwa Facebooks „Like Button“, unbemerkt Daten von Webseitenbesuchern und leiten diese dann an Facebook etc. weiter. Wer Videos in seiner Seite eingebettet hat, überträgt zudem automatisch Daten der Besucher seiner Seite an Youtube oder den entsprechenden Videohoster. Dazu muss der Besucher das jeweilige Video nicht einmal anklicken.
Auch private Verbände können klagen
Nicht nur die Landesdatenschutzbehörden, auch Verbraucherschutzverbände können Webseitenbetreiber aufgrund von Verstößen verklagen. Gerade dieser Umstand ist ein absoluter Risikofaktor, denn somit ist es privaten Verbänden möglich, was vorher ausschließlich Aufgabe des Staates gewesen ist. Dass sich eine Landesdatenschutzbehörde für einzelne Webseitenbetreiber oder kleinere Unternehmen interessiert und diese kontrolliert ist recht unwahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit von einem solchen Verband aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO abgemahnt zu werden, ist dagegen deutlich höher. Das Abmahnwesen in Deutschland ist ein eigener Wirtschaftszweig, der einzig und alleine darauf ausgerichtet ist, mit Abmahnungen Geld zu machen. Abmahnanwälte freuen sich jetzt schon über das Potenzial was in der Gesetzesänderung liegt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man nicht nur aktuelle Projekte DSGVO konform machen, sondern vor allem alte Projekte ausfindig machen, welche Abmahnanwälten leichte Angriffsfläche bieten.
Wer also ohnehin keine Zeit mehr hat ein bestimmtes Projekt weiter zu pflegen und weiter zu entwickeln, sollte die entsprechende Seite vom Netz nehmen oder verkaufen. So kann man sich auch besser auf bestehende oder geplante Projekte konzentrieren. Wer nun tatsächlich von einem Verband abgemahnt wird und es zu einem Prozess kommt, wird automatisch auch die Datenschutzbehörde eingeschaltet, welche Ermittlungen aufnimmt und weitere Verstöße, eventuell auch auf weiteren Seiten des Betreibers aufdecken kann.